Sportrecht

Das Sportrecht zeigt sich häufig als besonderes Vereinsrecht. So sind die Verfahren bei Feststellung verbotener Substanzen bei einem Sportler oder die Einspruchsmöglichkeiten gegen eine Wettkampfwertung in den jeweiligen Verbandsstatuten geregelt. Besonders schwere Verstöße können allerdings auch Verfahren vor ordentlichen Gerichten nachsich ziehen. Für die Rechte an Sportanlagen ist häufig das Verwaltungsrecht maßgeblich.

Wollen Sie jedoch professionell Sport treiben oder lehren, so kommt es besonders auf das Arbeitsrecht an. Allerdings sind Besonderheiten dahingehend zu beachten, dass verbandsrechtlich regelmäßig Einkommensbeschränkungen gelten, sofern man sich noch als Amateur behandeln lassen will. Außerdem muss auf Trainerverträge häufig das Recht für führende Angestellte angewendet werden, damit dem Bedürfnis eventueller kurzfristiger Vertragsbeendigung Rechnung getragen wird. Über die Betätigung der Aktiven hinaus regelt das Sportrecht aber auch die Vermarktung und sonstige wirtschaftliche Nutzung des Sports.